Radmitnahme in Bussen des RVV! Geht das?
Klar geht das, aber man sollte die Regeln kennen!
Im § 11 Absatz (1) der Beförderung- und Tarifbestimmungen des RVV heißt es ganz zuoberst:
Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
In anderen Worten: Wir können Fahrräder in den Bussen mitnehmen, wenn dies weder Sicherheit noch Ordnung - was immer das ist - gefährdet. Außerdem sollten wir uns so verhalten, dass wir Mitfahrende nicht ernsthaft mit unserem Fahrrad belästigen.
Im weiteren Text dieses Regelwerkes wird es konkreter:
- Fahrräder werden grundsätzlich außerhalb der Sperrzeit (Mo-Fr 7.00 - 9.00) mitgenommen.
- Unter Fahrrad versteht der RVV „herkömmliche Fahrräder aber auch normale E-Bikes.
- Nicht mitgenommen werden Sonderkonstruktionen wie Tandems oder Lastenräder.
- Das Rad braucht einen Kinderfahrschein. Er kostet in Zone 1 beim Busfahrer 1,40 €, beim Streifenticket 1,00 €.
- Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck (und sind somit gratis).
- Man muss sein Fahrrad im Bereich der Mehrzweckzone (beim mittleren und/oder hinteren Eingang) unterbringen. Sicherungsgurte bitte nutzen oder Fahrrad gut festhalten!
- Durchgänge und Türen müssen frei bleiben.
- Beim Ein- oder Aussteigen aufpassen! Sichere Fahrradbeherrschung ist Voraussetzung.
- Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang vor Fahrgästen mit Fahrrädern.
- Pro Bus können maximal zwei Fahrräder mitgenommen werden.
- Kinder bis einschließlich sechs Jahre, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einer volljährigen Person begleitet werden.
Das heißt für mich:
Ich darf ab 9.00 Uhr mein normales Fahrrad mitnehmen, wenn Platz im Bus ist, ich mich vernünftig verhalte und eine Kinderfahrkarte für mein Rad entwerte.
Allerdings überträgt der RVV seinen Busfahrern/-innen die letztendliche Verantwortung:
Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal über die Beförderung. Die Weisungen des Fahrpersonals sind bindend.
Aber einige RVV-Chauffeure kennen ihre eigenen Regeln nicht besonders gut. Wenn wir zu Gunsten eines Rollstuhlfahrenden oder Eltern mit Kinderwagen nicht mitfahren dürfen, ist die Sache klar. Wird uns aber trotz genügend Platz im Bus die Fahrradmitnahme verwehrt, sollten wir mit Verweis auf die Beförderungsbedingungen die Mitnahme verlangen.
Stefan Pusch
Freizeit erleben: Radeln mit Bus und Bahn
Diese Broschüre enthält sieben Vorschläge für Radtouren in der Region Regensburg, bei denen jeweils eine Wegstrecke mit der Bahn oder dem Freizeitbus zurück gelegt wird. Da von Regensburg fünf Bahnlinien und drei Freizeitbuslinien ausgehen, ergeben sich so bequeme und preisgünstige Möglichkeiten, den Aktionsradius für Fahrradausflüge deutlich zu erweitern.
Zusätzlich zu den oben genannten Infos zum Bahnangebot bieten RVV und VLK Details zu den Freizeitbuslinien:
Zuletzt geändert am 13.04.2021
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